Offizielle Homepage der H-Offensive
  Satzung
 

Unsere Satzung:

 Der Fanclub wurde am 28.02.2008 unter dem Namen „H-offensive" in Hoffenheim gegründet.

 

§ 1 Name & Sitz

1. Der Fanclub wurde am 28.02.2008 unter dem Namen „H-offensive" in Hoffenheim gegründet.

§ 2 Ziel und Zweck

1. Freundschaftliche Pflege der Kontakte untereinander, zu anderen Fanclubs und dem Verein 1899 Hoffenheim. sowie die Repräsentation der Vereinstreue.

§ 3 Allgemeines

1. Eintrittskarten für Spiele der 1899 Hoffenheim werden direkt von den Mitgliedern organisiert und finanziert. Nichtzahlungspflichtige Mitglieder werden bei Fahrten zu Spielen des 1899 Hoffenheim mit 5,00 € aus der Fanclubkasse bezuschusst. Weitere Zuschuss-Leistungen aus der Fanclub-Kasse bedürfen der Zustimmung des Vorstandes.

§ 4 Mitgliedschaft

1. Die Mitgliedschaft im Fan-Club „H-offensive" kann von jeder Person zu jeder Zeit schriftlich oder mündlich gegenüber dem Vorstand beantragt werden.

o

Krawallhaftem Verhalten vor, während oder nach Veranstaltungen des Fanclubs

o

Besitz von Waffen und/oder gefährlichen Gegenständen während einer Fanclubveranstaltung

o

Besitz und Konsum illegaler Rauschmittel // Drogen

1. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder ohne Berücksichtigung der Dauer der Zugehörigkeit oder der Funktion innerhalb des Fanclubs.

§ 8 Sitzungen

1. Sitzungen finden in regelmäßigen Abständen statt. Festgelegte Sitzungstermine sind jedem Mitglied mindestens sieben Tage im Voraus direkt mitzuteilen. Das Erscheinen eines Mitgliedes ist freiwillig, es wird jedoch um Zu- bzw. Absage gebeten. Für unentschuldigte Verspätung wird eine Gebühr in Höhe von 2,- € festgelegt.

§ 10 Mitgliedsbeiträge

1. Die mitglieder haben pro monat einen Beitrag von 2 Euro oder einen Jahresbeitrag in Höhe von 24€ an den zuständigen Kassenwart zu überbringen. 

 

2. Der Zuständige bzw. der beitrag kann jedrzeit durch abstimmen geändert werden.

2. Sitzungen sollen ohne Zwang in angenehmer Atmosphäre durchgeführt werden und den Kontakt untereinander stärken.

2. Beschlüsse werden wirksam, wenn die Hälfte der anwesenden Mitglieder ihre Zustimmung erteilt (einfache Mehrheit). Für die Aufnahme, den Ausschluss und die Tätigkeits-Zuweisung eines Mitgliedes, sowie Beitragssatz-Änderung gelten die Angaben in dieser Satzung.

3. Mitglieder können sich in Abwesenheit durch ein anderes Mitglied in ihrer Stimme vertreten lassen. Hierzu ist dem Vorstand zu Beginn der Sitzung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.

4. Die Satzung kann nur unter Vorlage der geänderten Klausel mit Zustimmung aller Mitglieder erfolgen.

 

2. Die Aufnahme eines Bewerbers in den Fanclub bedarf der Zustimmung aller Gründungsmitglieder oder einer 2/3 – Mehrheit aller Mitglieder und der Bestätigung der Neu-Mitgliedschaft durch den Vorstand.

3. Nach Aufnahme eines Neu-Mitgliedes unterliegt dieser einer 2-monatigen Probezeit die nach komplikationsfreiem Ablauf automatisch in eine feste Mitgliedschaft übergeht.

4. Ein mitglid ist nicht verpflichtet seine Persönlichendaten weiterzugeben.

5. Es wird zwischen aktiver und passiver Mitgliedschaft unterschieden. Neu eintretende Mitglieder gelten als aktive Mitglieder, haben aber die Möglichkeit auf Antrag eine passive Mitgliedschaft zu erlangen. Zweck der passiven Mitgliedschaft soll die Möglichkeit sein, auch Mitglieder im Fanclub zu integrieren, denen aus zeitlichen oder örtlichen Gründen nicht möglich ist die Vorteile des Fanclubs vollwertig zu nutzen. Für die passive Mitgliedschaft gelten geringere Beitragssätze; auf das Stimmrecht hat die Differenzierung keine Auswirkungen. Weiterhin entstehen dem passiven Mitglied keine Nachteile gegenüber aktiven Mitgliedern

6. Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod.

7. Der Austritt hat schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erfolgen und bedarf keiner Angabe von Gründen.

8. Anträge auf den Ausschluss eines Mitgliedes sind schriftlich an jedes Vorstandsmitglied zu richten und ausgiebig zu begründen. Ein Mitglied kann nach Zustimmung aller Gründungsmitglieder oder 2/3 aller Mitglieder ausgeschlossen werden, für den Ausschluss von Gründungsmitgliedern bedarf es der Zustimmung aller Mitglieder (Allstimmigkeit).

9. Gründe für den Ausschluss bestehen unter anderem bei:

10. Die Mitgliedschaft im Fanclub „H-offensive" verpflichtet zu keiner Teilnahme an Spielbesuchen oder Veranstaltungen.

§ 7 Stimmrecht

2. Der Erwerb von Fanartikeln (Trikots, Schals, etc) oder Fanclub-Artikeln (Kfz-Aufkleber, T-Shirts, etc) kann unter zentraler Leitung des Fanclubs erfolgen. Die Finanzierung muss jedoch vorab beschlossen werden.

2. Gemeinsame Fahrten zu Heim- und Auswärtsspielen der 1899 Hoffenheim

3. Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen (Fernseh-, Spielabende, Fanclubfeiern, etc).

2. Der Sitz des Fanclubs ist Steinsfurt.

 
  Du bist der 14356 Besucher  
 
Diese Webseite wurde kostenlos mit Homepage-Baukasten.de erstellt. Willst du auch eine eigene Webseite?
Gratis anmelden